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Den Akt der Weihe einer Kirche
Die Weihe einer Kirche -

Die sichere, historische Beglaubigung für den Gebrauch der Einweihung der Kirchen haben wird zwar erst von der Zeit an, als der große Constantin der Kirche die Freiheit geschenkt. Indeß wenn auch bestimmte, äussere Zeugnisse für ein höheres Alter dieser Weihe abgehen, so doch keineswegs innere. Denn es ist nicht wahrscheinlich, daß man sich im Altertum nicht sollte gerichtet haben nach den Vorgängen das alten Bundes. Genef. 28. III. Reg. 8, 8. 1. Esdra. 6, 16 ff. Wenn sodann selbst die Heiden, gezogen von einem gewissen Schicklichkeitsgefühle, durch ihre Priester und Volkstribunen ihre Steine, Statuen etc. weihen ließen, so gilt wohl Ähnliches für die ältesten Christen in Betreff ihrer liturgischen Versammlungshäuser, die sie so heilig hielten. Wenn Basilius (I. II. de Bapt. qu. 8 (von der Feier der christlichen Geheimnisse an ungeweihten Stätten abmahnt, so mag wohl eine solche Sprache und eine diesen Grundsätzen conforme Praxis auch in den früheren Zeiten gerherrscht haben. Auch ist die Sprache, welche uns seit dem vierten Jahrhundert in den Zeugnissen für den Gebrauch dieser hl. Handlung begegnet, der Art, daß sie ein höheres Alter vermuten läßt. Bona ist dieser Meinung und sucht sie auch durch äußere Zeugnisse zu unterstützen (Rer. liturg. I. II: c.19). Das erste, unzweideutig sprechende Zeugnis für den allgemeinen Gebrauch der Kirchenweihung bietet Eusebius. „Post haec,” schreibt er,

„votivum nobis ac desideratum spectaculum praebatur, dedicationes sc. festivitas per singulas urbes, et oratorium recens structorum consecrationes sc”( h. e. l. X. c. 3).

Derselbe gibt auch Schilderungen über die Art und Pracht, womit einzelne Kirchen, z. B. die in Jerusalem (vit. constant. I. IV. c. 43) geweiht wurden. Vom vierten Jahrhundert an konnten Zeugnisse in Fülle für den Gebrauch der besprochenen Weihe angeführt werden; es genügt aber die Bemerkung, daß dieser Gebrauch bald sogar Gegenstand der kirchlichen Gesetzgebung geworden, in der Weise, daß bis zur Stunde eine Kirche, in welcher celebriert werden will, consecriert oder mindestens benedicirt seine muß; nur mit Erlaubnis des Bischofs darf für den Notfall auch außerhalb einer Kirche, jedoch auf einem consecrirten Altar die hl. Messe gelesen werden. —

Das Ceremoniell dieser hl. Weihe, so erhebend und entsprechend dem Gegenstand es immer geschildert wird (Euseb. h. e. l. X. c. 3) unterlag natürlich der geschichtlichen Entwicklung, bis es im römischen Pontifical seinen Abschluß erreichte. Wie hoch man schon im vierten Jahrhundert in diesem Punkte den Ritus der römischen Kirche schätzte, erhellt aus dem Briefe des hl. Ambrosius an Marcellus:

„Cum ego basilicam dedicare vellem, multi tanquam uno ore interpellare coeperunt: Sicut in Romano, sic Basilicam dedices. Respondi : Faciam, si martyrum reliquias invenero.”

Hieraus sehen wir, daß unter Anderem die Beisetzung von Reliquien einen Hauptbestandteil bildete, wozu nach Gregor I., der die Kirchen mit den gehörigen Ceremonien eingeweiht wissen will (I. 14. ep.17), die Besprengung der Tempel mit geweihtem Wasser (I. 11.. ep. 76. cf. Beda hist. Angl. I, V, c, 4), nach Anderen verschiedenen Salbungen und Gebete (unter welch` letzteren bei Augustin serm. 336 und 337 der 109.Psalm genannt ist), nach dem Sacramentar Gregors die doppelte Einzeichnung des lateinischen Alphabetes kam. Fixiert finden wir den Ritus der alten Kirche im Sacramentar Gregor`s, die weitere Entwicklung in den verschiedenen Ordines, deren Martene aus verschiedenen Zeiten und Diöcesen einige gesammelt hat. De antiq. Eccl. Ritib. I. II. c. XIII. Ihr Verhältnis zu einander erklärt sich aus dem Entwicklungsgang, den die abendländische Liturgie überhaupte nahm: im Allgemeinen sind es dieselben Ceremonien, nur verschiedene Psalmen, Antiphonen und Orationen. Das römische Pontifical hat die alten Gebräuche mit Abänderung einiger und Zufügung einer kleinen Anzahl anderer beibehalten. Das Urteil eines Sachverständigen über den Ritus der Kirchweihe lautet:

„Unter allen feierlichen Gebräuchen der Kirche, die zum Frommen der Gläubigen eingesetzt sind, übertrifft kaum ein Ritus den der Kirchweihe.

Man betrachte den Gegenstand der Weihe selbst, oder die Menge der damit verbundenen Gebräuche oder die Würde der Kirchendiener: alles haucht einen heiligen und der Religion Christi geziemenden Heist, wodurch auf wunderbare Weise das Gemüt vom Irdischen zu himmlischen hingezogen wird” (Martene I. c. §. 1).

Dem Ritus der griechischen Kirche, welcher sich mit Ausnahme der Beräucherung der Kirche und Salbung der Wände oder Säulen der Kirche, größtenteils auf die Weihe des Altars beschränt (s. Goar. Euchologium p. 832-844), geht, trotz der mannigfachen Ähnlichkeit mit dem der römischen der Reichtum der großartigen Symbolik des letzteren ab. Die im Pontifical bezeichneten Gebete und Ritus bilden nur, was man die forma der Weihe, diese als Sakramente gefaßt, nennt. Gegenstand der Weihe ist die auf dem besonders gesegneten Grundstein (s.röm. Pontificale: De Benedictione et Impositione primarii lapidis etc.) vollendete oder der Vollendung der Kirche. Minister ist der Bischof. Die Ritual- und Pontificalbücher, die ältesten wie die neuesten, erwähnen zwar blos eines Bischofs; es ist indes gewiß, daß ehedem wenigstens zur Weihe vornehmerer Kirchen mehrere Bischöfe berufen wurden. Zur Weihe der Kirche in Jerusalem wurden alle auf dem Concil in Tyrus anwesenden Bischöfe von Constantin geladen. Weitere Zeugnisse für den Orient, wie auch für den Occident s. bei Martene 1. c. $ 3. Sie waren zwar keineswegs blos Zeugen der Weihe, sondern coadjutores dedicationis; doch war einer und zwar der Diözesanbischof der consecrator prinsipalis I. c. § 5. So ist es noch heut zu Tag; indes kann der Bischof jedem Priester die Vollmacht erteilen, ein Kirche zu benediciren , in Folge dessen sie auch vor der Consecration zum gottesdienstlichen Gebrauche dienen kann. der in jedem Ritual sich findende Benedictionsritus ist natürlich viel einfacher, doch der Art, daß er die dem tempel des Herrn schuldige Ehrerbietung immerhin zu pflanzen geeignet ist. Die Wirkungen dieser Weihe gibt Thomas Aqu. (Summ. P. III. qu. 83. art. III.) dahin an:

„ecclesia et altare ” ex consecratione adipiscuntur quandam spiritualem virtutem, per quam apta redduntur divino cultui, ut sc. homines devotionem quandam exinde percipant, ut sint paratiores ad divina, nisi hoc propter irreverentiam impediatur.

Die Weihe wirkt also mit anderen Worten die zuvorkommende Gnade zu hl. Akten der Anbetung, zu der Sehnsucht nach dem ewigen Tempel etc. Auch führt Thomas als wahrscheinliche Meinung an, daß man durch den andächtigen Eintritt in eine geweihte Kirche Nachlassung läßlicher Sünden erlangen könne, und endlich erwirke sie Befreiung von dem Andrang dämonischer Gewalten. Neben der bezeichnenden Hauptbedeutung dieser Weihe darf aber das untergeordnete, symbolische Moment an ihr nicht unberücksichtigt bleiben. Es liegt dies in dem, aus der richtigen Würdigung der Eucharistie hervorgehenden Gedanken, daß die Verhüllung des im Sakramente gegenwärtigen Gottes dem Naturgrunde enthoben werden und dem gläubigen Auge in ein anderes, heheres Gebiet verklärt erscheinen soll. Die Liturgie läßt die Kirche nicht undeutlich erscheinen als Abbild des Tempels der ewigen Herrlichkeit, sodann als Sinnbild der Heiligkeit der Kirche oder der Gesamtheit der Gläubigen und damit als Vorbild der Heiligung für die einzelnen Glieder der Kirche. Thomas faßt a. a. O. diese Seite der Weihe mit Recht vorzugsweise blos im Zusammenhang mit der Eucharistie, indem er sagt:

„die Kirchen werden mit Recht geweiht tum ad repraesentandam sanctificationen, quam Ecclesia consecuta est per passionem Christi, tum etiam ad significandam sanctitatem, quae requiritur in his, qui hoc sacramentum suscipere debent.”

Quelle unter anderem: Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften von 1851

Kirchweih und seine Bedeutung
  1. Kirchweih / Home
  2. Den Akt der Weihe einer Kirche
  3. Fest der Kirchweihe
    die gesamte, mit dieser Weihe verbundene liturgische Feier
  4. Die jährliche Gedächtnisfeier der Einweihung einer Kirche
  5. Das Fest der Kirchweihe aus dem Buch Leben und Taten der Heiligen
  6. Nutzanwendung
  7. Kirchengebet

Kirchweihrezepte
  1. Kirchweih-Küchel
  2. Kirchweih-Nudeln
  3. Oberbayerische Kirchweihnudeln
  4. Kirchweihnudeln (bayrische)
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  6. Kirchweihgans, Kirtagans

Kirchweihbräuche und Sonstiges
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