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Fest der Kirchweihe
- die gesammte, mit dieser Weihe verbundene liturgische Feier -
Fest der Kirchweihe - fest. dedicationis, encaenia, nach leo serm. de Macchab: „Natale Ecclesiae”

Das Alter dieses Festes betreffend, so sprechen alles für das Weihen der Kirche sprechenden Zeugnisse zugleich für die festliche Begehnung dieses Tages, z. B. Eusebius h. e. I. X., Ambrosius ep. 22. ad Marcell., dann Athansius apol. ad. Constant. Augustin. ep. 269. al. 251. ad Nobil. etc.

Die Bedeutung dieser Feier erhellt unter Anderem auch aus der Teilnahme der Bischöfe, der Großen und des Volkes, welche ehedem in der Weise zu Tage trat, daß keine Feierlichkeit mit größerem Pompe begangen wurde, als die Einweihung einer Kirche. Und mit Recht: eine neu errichtete Kirche erschien und erscheint als eine mit Opfern errungene Station, welche den Besitz der kirchlichen Heilsgnaden sichert; und diesen Sieg dürfen Alle mitfeiern. Sie erscheint als der zentrale Mittelpunkt des geistigen Lebens einer Gemeinde, von wo auf Generationen die unvergessliche Quelle der Gnade ausströmt. Und an dieser Freudenfeier dürfen Alle Teil haben. Sie erscheint als das äußerlich fixierte Erinnerungszeichen des Bundes einer Gemeinde mit Gott. Und diese Bundesfeier verlangt noch der Bezeugung durch die Kirche.

In der Kirche ist nichts Isoliertes, daher ist es, abgesehen von der berührten Mitfeier mit der beglückten Gemeinde durchaus nicht zufällig, daß gerade der Bischof Minister dieser Weihe ist. Durch ihn, den Traäger der apostolischen Gewalt, soll der religiöse Herzpunkt einer Gemeinde und damit sie selbst eingegliedert werden in den kirchlichen Organismus. Behalten wir diese Bedeutung der Kirchweihe, als des Tauffestes einer Gemeinde im Auge, so ist uns auch die Auszeichnung, welche die Kirche diesem Feste gibt, erklärlich. Der Rang desselben ist Dupl. I. Class. cum Octav. Es ist mit Indulgenzen bevorzugt. Über den Kirchweih Ablaß siehe Fr. Xav. Schmid`s Liturgik III. Bd. p. 214.

Die liturgische Feier beginnt wie bei den höchsten Festen mit einer Vorfeier. Diese besteht in dem, den consecrator und die Gemeinde, welcher die Kirche anghört, verpflichtenden Fasten, in den Vorkehrungen auf die Weihe, besonders in Beziehung auf die Reliquien etc., im Abbeten des Officium vom dies dedicationis. Zur letzteren siehe Gavanti Thesaur. sacr. Rit. cum Addit. Merati tom. II. Sect. VIII. c. 5. Novae observ. § 18. Das Officium ist mit Ausnahme von ´ganz wenigen Teilen sehr alt; Durandus hat schon in seinem Rationale I. VII. c. 48 eine Erklärung dazu gegeben, welche jetzt noch paßt. Pisus V. gab ihm verschiedene Lesungen für die ganze Octav: es ist dies ein Vorzug, den kein anderes Commune Sanctorum hat. Die Psalmen in der Matutin sind Dank- und Jubellieder und eine lyrische Auslegung der Epistel: Vidi Jerusalem novam descendentem de coelis , serh passend gewählt: „resonantes portas, atria et aedificia”, und wo dies nicht stattfindet, so bilde der Bittpsalm die praktische Auslegung des: „domus mea domus orationis erit.” Durandus.

Die Hymnen zeichnen den Aufbau des geistigen Tempels. Dies Officium ist eines der schönsten im Brevier. Ehedem wurde die ganze der Weihe vorangehende nacht mit Wachen und Gebet zugebracht; nach dem Ponticicale wird nur mehr vor den in eine anliegende Kirche oder unter ein hierzu gefertigtes Zelt versetzten Reliquien die Matutin cum Laudibus von dem Heiligen, dessen Reliquien in die zu weihende Kirche gebracht werden sollen, gebetet. —

Am Tag der Weihe, welche nach einem Konzil von Auxerre 688 ein Sonntag sein sollte, nach dem Pontifical aber jeder beliebige Tag, doch schicklicher ein Sonn- oder Festtag sein Kann, trtt die mit der Meßfeier endende Weihe hauptsächlich in Vordergrund. Die Weihe erfreut sich einer, in passender Wahl der Psalmen und Antiphonen bestehenden, glänzenden Umkleidung und Verzierung. Wir geben hier bloß die Akte, welche auf die Weihe der Kirche Bezug haben.

Es wird zwar nie eine Kirche geweiht, ohne daß zugleich der Altar als ihr Herzpunkt, mitgeweiht wird, jedoch bei der Kirchweihe kehrt die Altarweihe unter Zufügung mehrerer Psalmen wieder, so kann die Bezeichnung dieses Teils des Ritus füglich wegbleiben. Der Bischof hält, geschmückt mit dem vollem Ornat und zwar, wie es sich an diesem Vermählungsfeste geziemt, von weißer Farbe, zuerst, nach Verrichtung der in den Bußpsalmen und der Allerheiligen-Litanie bestehenden Vorbereitungsgebete, einen dreimaligen Umzug um die Kirche, deren Wände er mit vorher gesegnetem Wasser besprengt und in deren Pforte er allemal einzutreten versucht. Hiernach folgt die Öffnung der Kirchenpforte und der Eintritt des vom Klerus begleiteten Bischofs, indem dieser die Schwelle der Türe mit dem Kreuz bezeichnet und den Segenswunsch: Pax huic domui spricht.

Nach Abbetung des Veni creator spiritus und nach der, mit der Litanie verbundenen Segnung der Kirche zeichent er das lateinische und griechische Alphabet in die auf dem Boden der Kirche in Kreuzesform liegende Asche. Nach Segnung von Salz, Wasser, Asche, Wein und ihrer Mischung mit einander bekreuzigt er im Innern der Kirche den oberen und unteren Teil der Kirchentüre. Und nun folgt eigentlich die Confecration des Altars, mit welcher aber noch einige auf die Weihe der Kirche bezügliche Akte verbunden sind. Nachdem der Consecrator mit jener Mischung von Salz, Wasser etc. an fünf Stellen den Altartisch bekreuzigt und sieben Mal den Altar umgehend, die Altartafel und den Fuß des Altars damit besprengt hat, umzieht er drei Mal die Kirche auch von Innen, indem er mit der angezeigten Mischung die Wände unten, in der Mitte und nach oben besprengt. Von der Mitte der Kirche tut er dasselbe auf den Fußboden nach Morgen, Abend, Mitternacht und Mittag.

Diesem Akte folgen Segnungsgebete, deren drittes in Form der Präfation gesungen wird. danach folgt eine zur Altarweihe gehörige Segnung (von Mörtel) und die Abholung der Reliquien. Vor dem Eintritt in die Kirche mit diesen wird eine Anrede an das Volk gehalten über die dem Gott geweihten Tempel schuldige Ehrerbietung etc., beim Einzug des jetzt auch vom Volk begleiteten Bischofs salbt er die Kirchenpforte von außen mit Chrisam.

Nach Niederlegung der Reliquien in das sepulchrum, den verschiedenen auf die Altarweihe bezüglichen Beräucherungen und Salbungen folgt die Salbung der zwölf, mit flammenden Kerzen versehenen Kreuze an den Wänden der Kirche mit Katechumen Öl und die Beräucherung derselben. Was im Ritus noch folgt, bezieht sich gleichfalls auf die Altarweihe.

Die Liturgiker haben sich bekanntlich seit der ältesten Zeit mit der Erklärung der Ceremonien der Kirchweihe abgegeben.

Quelle unter anderem: Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften von 1851

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