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Die jährliche Gedächtnisfeier der Einweihung einer Kirche
Die jährliche Gedächtnisfeier der Einweihung einer Kirche -

Die Kirchweihe als anniversarius dedicationis — kann natürlich nur in Kirchen gefeiert werden, welche consecrirt sind, wo es gewiß ist, daß die Consecration nicht vollzogen wurde, oder wo es zweifelhaft ist, da unterbleibt die Feier. (Die Benediction einer Kirche hat weder Octav noch Jahresfeier). Sie föllt auf den jährlichen wiederkehrenden Tag der Weihe, welcher übrigens vom Bischof beim Akte der Consecration geändert werden kann, wogegen er dies extra actum consecrationis inconsulta sede apostolica nicht tun kann. Gaventus I. c. P. II. Sect. VII. c. V.   Da sich indeß schon frühe eine von der Kirche vielfach mißbilligte (Du Cange: Glossarum s. v. Dedicatio), mit Schmausereien etc. verbundene bürgerliche Feier an die Kirchweihen anschloß, so wurde da und dort in`s Leben eingeführt, was schon im J. 1536 ein Kölner Konzil beschloß:

„Et cum in diebus festis, qui dedicationi ecclesiarum peculiariter dedicati sunt, plerumque indigna committantur, adeo, ut videatur populus potissimum comessationis causa convenire: visum nobis est, ut per Dioceses nostras uno certo die anni, quo ejusmodi festum dedicationis in metropolitana nostra colitur, in reliquis quoque ecclesiis omnibus extra civitatem nostram Coloniam Agrippinam constitutis observetur (Gerbert Vet. Lit. Alem. P. II. Disqu. VI. n. 2.). ”

Im vorigen Jahrhundert wurde dasselbe in der Diöcese Basel und Konstanz angeordnet; in Frankreich wird in Folge des Concordates von 1801 die Kirchweihe am Sonntag nach der Octav vor Allerheiligen in allen Kirchen gefeiert und eine Ausnahme gilt bloß für die Kathedralkirchen.

In Beziehung auf allgemeine Durchführung dieser Praxis in allen Diöcesen werden Gründe „Für” und „Gegen” geltend gemacht; so viel wird jedenfalls zugestanden werden müssen, daß das, in der Teilnahme fremder Gemeinde Angehörigen an der religiösen Feier einer Gemeinde liegende katholische Element auch durch gleichzeitige Abhaltung einer Feier in allen Gemeinden zu Tage tritt, daß also andere, als rein kirchliche Gründe, in der Sache entscheidend sein müssen.

Das Alter dieser Feier betreffend, so wurde es in der von Constantin erbauten Kirche zu Jerusalem von Anfang her begangen (Sozomen. h. c. I. II. c. 26. Niceph. I. VIII. c. 50.). Wenn es auch nicht gewiß ist, daß sie in allen Kirchen von Anfang an üblich gewesen, so doch sehr wahrscheinlich; man richtete sich wohl auch hierin nach dem Vorbild der Synagoge, Joh. 10, 22. Auch dieser Tag ist von der Kirche durch Rang, Indulgenzen und durch die Liturgie ausgezeichnet (Officium und Meßformular wie am Natale Ecclesiae); und tritt auch durch das Anzünden der zwölf Lichter an den Wänden während des Gottesdienstes, durch das Aufstecken der Kirchenfahnen, durch Aufstellen von Baumzweigen außer der Kirche (letzteres schon Gregor I. bekannt I. 11. c. 76.), wie durch die damit verbundene häusliche Feier als ausgezeichnet dem sinnlichen Auge entgegen. —

Was die Bedeutung dieses Festes betrifft, so liegt diese nicht allein in einer Beziehung zu der Gemeinde , die sich im Besitz eines Gotteshauses zugleich im Besitz der Wahrheit und aller Gnaden des Heils glücklich weiss, sondern auch in seiner Beziehung zur ganzen Kirche.

Es ist oben schon bemerkt worden, wie durch den Ritus der Kirchenweihung (und dasselbe geschieht auch durch das Officium) die Kirche als materielles Gebäude vor dem Auge des Glaubens schwinde und die in ihr versammelte Gemeinde erscheine als Glied der großen Familie, die ihr Wohnhaus in dem geistigen Tempel der einen Kirche hat. Von diesem Gesichtspunkt aus muß es auch gefaßt werden, wenn die ganze Diöcese den anniversarius dedicationis der Kathedralkirche feiert. (Auch Dupl. I. CI. für die ganze Diöcese; die Octav aber wird bloß in der Kathedrale gehalten, s. Gavantus I. c.).

Ebenso verhält es sich, wenn die ganze Kirche zusammen all` ihre Andacht so zu sagen auf einen Punct konzentriert in Feiern von gewissen Kirchweihen. In Martyrologium Romanum sind als solche angegeben: Dedicatio S. Mariae ad Martyres. Romae. 13. Maii. Dedic. Basilicae S. Martini Turonis. 4. Julii. S. Petri ad Vencula. Romae. 1. August. S. Mariae ad Nives. Romae. 5. August. Baselicae Salvatoris. Romae. 9. Novemb. Basilicarum Petri et Pauli. Romae. 18. Novemb.

Es liegt etwas Großes darin, daß die ganze Diäcese durch die Hinlenkung des Blickes an den Sitz des Trägers der apostolischen Gewalt den durch ihn geschlossenen Bund mit der Kirche erneuert, und darin, daß die gesamten Kirchen die hl. Gemeinschaft mit der Mutter aller Kirchen geistig betätigen. Die geistige Einheit, neben welcher die räumlichen Beziehungen so stark in den Hintergrund zurückgedrängt werden, ist nur in der katholischen Kirche.

Über die Kirchweihfeste der Protestanten siehe Daniel, Cod. Liturg. tom. II. p. 47 sqq.

Quelle unter anderem: Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften von 1851

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